Die Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine Verbrauchssteuer. Sie wird auf den Umsatz, den ein Produzent oder Händler erzielt, erhoben. Bezahlen tut die MWST im Endeffekt der Konsument eines Produktes oder einer Dienstleistung – ein Händler zieht die Steuer beim Verkauf nur ein und gibt sie dann an den Staat weiter. Weil der Steuerträger (der Konsument, er bezahlt die Steuer, also «trägt» er sie) und der Steuerschuldner (der Produzent oder der Händler, er schuldet die Steuer dem Staat) nicht dieselbe Person sind, redet man von einer indirekten Steuer.

Die Mehrwertsteuer hat ihren Namen davon, dass sie auf den vom Produzenten oder vom Händler in der Handelskette geschaffenen Mehrwert erhoben wird. Der Mehrwert entspricht in diesem Fall dem Bruttogewinn (im Kalkulationsschema: EP + BG = VP).

In der Schweiz unterscheiden wir drei verschiedene Mehrwertsteuersätze:

8,0% – der Normalsatz für die meisten Waren und Dienstleistungen
3,8% – der Sondersatz für die Tourismusbranche
2,5% – der reduzierte Satz für Lebensmittel, Bücher, Medikamente

Erheben der MWST

Die MWST wird auf den Umsatz, den ein Händler erzielt, erhoben. Nehmen wir an, Weinbauer Meier hat eine Flasche Wein im Wert von CHF 10.– produziert. Er hat aus dem Wert CHF 0.– einen Mehrwert von CHF 10.– geschaffen (sein Bruttogewinn). Die Handels AG kauft Weinbauer Meier die Flasche Wein für einen Verkaufspreis von CHF 10.80 ab (CHF 10.- Warenwert plus CHF 0.80 MWST). Weinbauer Meier muss dem Staat nun CHF 0.80 für seinen Umsatz abliefern.

MWST-Erhebung

Nun verkauft die Handels AG die Flasche Wein an Herrn Müller weiter. Da sie ihre Gemeinkosten decken muss und Reingewinn erzielen will, schlägt die Handels AG einen Mehrwert (= Bruttogewinn) von CHF 5.– zum ursprünglichen Warenwert der Weinflasche von CHF 10.–. Der neue Warenwert ist also CHF 15.–; darauf werden nun 8% MWST erhoben. Herr Müller, der Konsument, bezahlt der Handels AG CHF 16.20 (CHF 15.– Warenwert plus CHF 1.20 MWST).

MWST-Erhebung

Die Handels AG muss dem Staat nun nicht die volle Steuer, die sie auf ihren Umsatz erhoben hat, abliefern (CHF 1.20), denn sie hat dem Weinbauer Müller für die Weinflasche bereits einen Teil der MWST bezahlt (Handels AG an Weinbauer Müller: CHF 0.80 MWST). Diese für ein Produkt bereits beim Wareneinkauf bezahlte MWST nennt sich im Fachjargon «Vorsteuer». Die Handels AG darf nun einen Vorsteuerabzug machen: Von der MWST, die sie vom Konsumenten Müller eingezogen hat (CHF 1.20), zieht sie die an Weinbauer Meier bezahlte MWST ab (CHF 0.80). Dem Staat muss sie also nur CHF 0.40 abliefern. Hier zeigt sich, woher die Mehrwertsteuer ihren Namen hat: Die Handels AG hat einen Mehrwert von CHF 5.– geschaffen. 8,0% von CHF 5.– sind CHF 0.40. Ein Händler liefert dem Staat also immer nur die Steuer auf den von ihm geschaffenen Mehrwert ab.

Die MWST im Kalkulationsschema

Kalkuliert wird immer ohne MWST. Deshalb müssen wir im Kalkulationsschema die MWST vom Einstandspreis abziehen, die Kalkulation durchführen und danach wieder zuschlagen. Das ergibt folgendes Schema:

 EP (inkl. MWST)  108%
 – MWST  8%
 EP (exkl. MWST)  100%
 + GK
 SK
 + RG
 VP (exkl. MWST)  100%
 + MWST  8%
 VP (inkl. MWST)  108%

Achtung bei Rechnungsaufgaben:

  • Fragen Sie sich immer, um welchen Mehrwertsteuer-Satz es sich beim Rechnungsbeispiel handelt: sind es 8,0%, 3,8% oder 2,5%?
  • Gibt es in der Aufgabe eine Angabe darüber, ob der Preis (EP oder VP) inkl. MWST oder exkl. MWST angegeben ist? Diese Info brauchen Sie, um im Kalkulationsschema die Prozentzahlen richtig einzusetzen.
  • Produkte werden immer inkl. MWST angeschrieben! Steht in der Aufgabe, dass ein Produkt mit einem bestimmten Preis angeschrieben worden ist, dann ist das ein Preis inkl. MWST.
  • Um die an den Staat abzuliefernde MWST zu berechnen, berechnen Sie die Umsatzsteuer (MWST, die auf den Umsatz erhoben worden sind, die also der Konsument bezahlt hat) und ziehen davon die Vorsteuer ab (bereits an Lieferanten bezahlte MWST).

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